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Themen der Sendung:
3:18 Interview mit Prof. Dr. Winfried Kluth zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung
25:12 Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht
45:50 Die Pläne der Bundesinnenministerin zum Waffenrecht
57:22 Gerechtes Urteil des Bundesgerichtshofs zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Corona-Versicherung
1:03:16 Antwort auf eine Hörerfrage und Gewinnspiel zum 5. Geburtstag von F.A.Z. Einspruch
Schmuckstücke mit über 4300 Diamanten waren bis November 2019 im Historischen Grünen Gewölbe des Dresdner Residenzschlosses zu besichtigen. Dann wurden sie gestohlen. Gegen sechs Angeklagte läuft deshalb gerade vor dem Dresdner Landgericht ein Strafprozess. Am Dienstag haben drei von ihnen gestanden – nachdem das Gericht zuvor eine Verständigung ermöglichte. Wir analysieren die rechtlichen Voraussetzungen einer solchen Verständigung und diskutieren, warum die dazugehörige Norm in der Strafprozessordnung noch immer umstritten ist.
Am Wochenende hat die Ampelkoalition ihre Pläne zur Wahlrechtsreform konkretisiert: Anders als zunächst angekündigt, wollen die Regierungsfraktionen doch keine „Ersatzstimme“ im Wahlrecht einführen. Geplant ist nun, Wahlkreise ohne direkt gewählten Abgeordneten zuzulassen, sollte eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise gewinnen als ihr nach Listenergebnis zusteht. Überhang- und Ausgleichsmandate würden so vermieden – dennoch gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Wir schauen uns die Pläne im Detail an.
Ebenfalls in der Sendung: Die Pläne des Bundesjustizministeriums zu „Commercial Courts“, ein „Gerechtes Urteil“ zum richterlichen Arbeitspensum und ein Gewinnspiel zum 5. Geburtstag von F.A.Z. Einspruch.
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Themen der Sendung:
2:18: Verständigung im Strafprozess zum Diebstahl aus dem Grünen Gewölbe
10:30: Die neuen Wahlrechtspläne der Ampel
23:20: „Commercial Courts“ und englischsprachige Prozesse
32:16: Gerechtes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum richterlichen Arbeitspensum
39:43: Gewinnspiel zum 5. Geburtstag von F.A.Z. Einspruch
Themen der Sendung:
6:18: Juristische Gedanken zur Silvesternacht
30:12: Der Schlussantrag des Generalanwalts im Super-League-Streit
44:58: Interview mit Prof. Dr. Dr. Dietmar von der Pfordten
1:02:32: Gerechtes Urteil zum „Kudamm-Raser“
1:08:00: Literaturtipp: Beleidigung dritten Grades (Rayk Wieland)
1:19:08: Gewinnspiel zum 5. Geburtstag von F.A.Z. Einspruch
Die bayerische Juristenausbildung gilt als die härteste in Deutschland: Nirgendwo sonst müssen Referendare so viele Klausuren schreiben und so viel Prüfungsstoff lernen. Am Klausurentausch der Justizprüfungsämter beteiligt sich der Freistaat nicht. Wir fragen den bayerischen Justizminister Georg Eisenreich (CSU), warum das so ist und welchen Reformbedarf er in der juristischen Ausbildung sieht.
Auch in weiteren Bereichen ist in Bayern vieles anders geregelt als im Rest Deutschlands: Das bayerische Polizeirecht lässt bis zu zwei Monate Präventivgewahrsam zu. Davon sind zur Zeit etliche Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ betroffen. Gleichzeitig garantiert die bayerische Verfassung ein hohes Maß an direkter Demokratie – wovon das bayerische Volk rege Gebrauch macht. Bei den rechtlichen Vorgaben zum Bau von Windkraftanlagen geht Bayern ebenfalls eigene Wege. All diese Themen kommen in unserer Sendung zur Sprache – mit engagierter Beteiligung des Publikums, darunter viele Studenten.
Als weiteren Gesprächspartner hatten wir den früheren Münchener Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) in die Sendung eingeladen. Er ist leider erst in den letzten fünf Minuten der Sendung zu hören – hat dafür aber eine gute Begründung.
Die Bundesregierung prüft derzeit, ob das Schwarzfahren in Bus und Bahn wie bisher als Erschleichung von Leistungen gemäß § 265a Strafgesetzbuch strafbar sein soll. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, hält eine Änderung der geltenden Rechtslage für sinnvoll. Wolfgang Böhm, Strafrichter am Amtsgericht Zossen und Lehrbeauftragter an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg, möchte die Strafbarkeit des Schwarzfahrens hingegen beibehalten. Wir haben beide zum Streitgespräch eingeladen.
Mit Matthias Jahn, Strafrechtsprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt und Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, erörtern wir die Pläne des Bundesjustizministers zur Videoaufzeichnung der Hauptverhandlung im Strafprozess. Insbesondere Rechtsanwälte kritisieren das Fehlen einer solchen Regelung in Deutschland seit langem. Richter befürchten hingegen noch langwierigere Verfahren und fühlen sich an den Pranger gestellt.
Außerdem in der Sendung: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz zum EU-Wiederaufbaufonds, ein „Gerechtes Urteil“ zur Kinderpornoplattform „Boystown“ und die Auswertung unserer Hörerumfrage zur Maskenpflicht in Bus und Bahn.
Informationen zur Aufzeichnung der nächsten Podcast-Folge am 8. Dezember in München finden Sie hier: www.juracon.de
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Themen der Sendung:
3:31: Streitgespräch mit Wolfgang Böhm und Helge Limburg zum Schwarzfahren
33:45: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Wiederaufbaufonds
45:08: Interview mit Prof. Dr. Matthias Jahn zur Videoaufzeichnung der Hauptverhandlung
1:09:44: Gerechtes Urteil zu „Boystown“
1:18:52: Auswertung der Hörerumfrage und Informationen zum Podcast in München
Die Grundstruktur der juristischen Ausbildung ist über hundert Jahre alt. Wie stark sollten ihre Inhalte aufgrund von Legal Tech angepasst werden? Müssen angehende Juristen statistische Methoden beherrschen und etwas von Kryptowerten verstehen? Braucht es neue digitale Prüfungsinhalte oder nicht eher weniger Klausurenstoff?
All diese Fragen haben wir in unserem Podcast an der EBS Universität Wiesbaden im Rahmen des dortigen „Law Congress“ diskutiert – gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Beurskens (Universität Passau), Prof. Dr. Sebastian Omlor (Philipps-Universität Marburg) und Birgit Nennstiel, der Präsidentin des Landesprüfungsamtes für Juristen in Rheinland-Pfalz. Im Anschluss haben wir Hessens Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck (CDU) gefragt, welche Fertigkeiten gute Juristen künftig mitbringen müssen – und ob der Staat seine Anforderungen als Arbeitgeber verändert hat. Auch unsere Zuschauer, unter ihnen viele Studenten, kamen in Wiesbaden zu Wort.
Im Eckpunktepapier zu dem geplanten Gesetz sieht die Ampelkoalition vor, dass ein juristischer Geschlechtswechsel künftig ohne Fachgutachten ermöglicht werden soll. Für einen Wechsel des Geschlechts soll eine bloße Erklärung auf dem Standesamt ausreichen, die jährlich geändert werden kann. Dies wirft Folgefragen für zahlreiche Rechtsgebiete auf. Nach Ansicht unseres Gesprächsgastes, dem Greifswalder Juraprofessor Boris Schinkels, tangiert das neue Gesetz zudem den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Schinkels hält Geschlecht und Genderidentität aus juristischer Sicht für „nicht funktional vergleichbar“ und macht einen konkreten Vorschlag, wie beide Merkmale auf andere Weise im Personenstandsrecht erfasst werden könnten.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat angeordnet, dass die Abgeordnetenhauswahl vom 26. September vergangenen Jahres aufgrund erheblicher Wahlfehler komplett wiederholt werden muss. Wir analysieren die Begründung der Richter – und überlegen, welche Bedeutung die Entscheidung für die am gleichen Tag stattgefundene Bundestagswahl haben könnte.
Ebenfalls in der Sendung: Ein „Gerechtes Urteil“ zum Infektionsschutzrecht, eine dazu passende Hörerumfrage und – wie stets in den Folgen mit Patrick Bahners – etwas juristische Literatur.
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Themen der Sendung:
4:47: Interview mit Prof. Dr. Boris Schinkels zum Selbstbestimmungsgesetz
40:40: Gerichtsentscheidung zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin
1:02:27: Gerechtes Urteil zum Infektionsschutzrecht mit Hörerumfrage
1:12:48: Juristischer Literaturtipp: „Ein antisemitischer Doppelmord“ (Uffa Jensen)
Themen der Sendung
Vor wenigen Wochen beschloss der Bundestag in einem Hauruck-Verfahren, den Volksverhetzungsparagraphen im Strafgesetzbuch zu verschärfen. Künftig sanktioniert die Strafnorm das Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkerrechtsverbrechen – auch wenn diese noch nicht von einem nationalen oder internationalen Strafgericht festgestellt wurden. Der Dresdner Staatsanwalt Mike Ulbricht hat 2017 eine 440 Seiten starke Dissertation zum Verhältnis von Volksverhetzung und Meinungsfreiheit veröffentlicht. Wir fragen ihn, wie er das neue Gesetz einordnet.
In den vergangenen Tagen stritten Politik und Gesellschaft außerdem über mögliche Straftaten von Klimaaktivisten. Wir schauen uns an, welche Tatbestände in Betracht kommen – und wann Klimaprotest straffrei ist. Dabei diskutieren wir auch Forderungen aus der Union, das Strafrecht zu verschärfen, um Blockaden von Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen effektiver zu verhindern.
Marcus Jung, F.A.Z.-Redakteur in der Wirtschaftsredaktion, gibt uns in der Sendung einen Überblick zu aktuellen Strafverfahren, in denen sich die Akteure sogenannter „Cum-ex-Geschäfte“ verantworten müssen. Außerdem im Podcast: Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Datenaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei und ein „Gerechtes Urteil“.
Informationen zur Aufzeichnung des Podcasts an der EBS Universität Wiesbaden am 25. November finden Sie hier: https://ebs-lawcongress.de/
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Themen der Sendung:
3:10: Interview mit Dr. Mike Ulbricht zum Volksverhetzungsparagraphen
36:55: Strafrecht und Klimaproteste
51:51: Gespräch mit Marcus Jung zu Cum-ex-Verfahren
1:11:02: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Datenübermittlung des Verfassungsschutzes
1:18:08: Gerechtes Urteil
1:25:00: Informationen zum Podcast an der EBS Universität Wiesbaden
In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht die Informationsrechte des Bundestages gestärkt. In dem Organstreitverfahren ging es um zwei konkrete Fälle im Zusammenhang mit der europäischen Flüchtlingspolitik im Jahr 2015. Wir analysieren, welche Bedeutung die Entscheidung darüber hinaus hat.
Seit Februar geht es am Landgericht Frankfurt um die bundesweite Drohbriefserie des „NSU 2.0“. Der Absender suchte sich vor allem Frauen, linke Politikerinnen, Menschen mit Migrationshintergrund, Journalisten und Strafverfolger aus und drohte teils auch deren Kindern mit übelster Gewalt. Auch der hessische Polizeiskandal nahm in dem Verfahren seinen Ursprung: Manche Daten aus den Drohbriefen wurden davor auf Polizeicomputern abgefragt. Nun steht das Urteil an – wir schildern Eindrücke aus dem Gerichtssaal.
Außerdem in der Sendung: Ein „Gerechter Vergleich“ – anstelle des „Gerechten Urteils“.
Informationen zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft finden Sie hier.
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Themen der Sendung:
3:27: Interview mit Anke Deike Riewe zum Insolvenzrecht
34:57: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Informationsrechten des Bundestags
47:17: Eindrücke aus dem NSU 2.0-Prozess
1:03:14: Gerechter Vergleich
1:12:38: Infos zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft
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